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   OLG Hamm, 19.04.2013 - I-32 SA 18/13   

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https://dejure.org/2013,8271
OLG Hamm, 19.04.2013 - I-32 SA 18/13 (https://dejure.org/2013,8271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.04.2013 - I-32 SA 18/13 (https://dejure.org/2013,8271)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. April 2013 - I-32 SA 18/13 (https://dejure.org/2013,8271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Örtliche Zuständigkeit, unerlaubte Handlung, Zuständigkeitsbestimmung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Örtliche Zuständigkeit, unerlaubte Handlung, Zuständigkeitsbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für den Rückgriffsanspruch des Unfallversicherers gegen den Schädiger am Ort der unerlaubten Handlung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rückgriffsanspruch nach § 110 SGB VII - besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach § 32 ZPO nicht gegeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 32, 36; SGB VII § 110
    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für den Rückgriffsanspruch des Unfallversicherers gegen den Schädiger am Ort der unerlaubten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtsstand für den Rückgriffsanspruch des Unfallversicherers

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1187
  • NZS 2013, 792
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1990 - I ARZ 882/89

    Gerichtsstand bei Inanspruchnahme eines pharmazeutischen Unternehmens aus

    Auszug aus OLG Hamm, 19.04.2013 - 32 Sa 18/13
    Der Gerichtsstand des § 32 ZPO kann auch von demjenigen in Anspruch genommen werden, der den durch eine unerlaubte Handlung begründeten Anspruch im Wege der Legalzession - etwa nach § 116 SGB X - erworben hat (vgl. BGH NJW 1990, 2316).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2023 - 1 AR 24/23
    Er besteht insbesondere nicht nach § 32 ZPO, da Ansprüche aus § 110 SGB VII, wie sie von der Klägerin ausschließlich geltend gemacht werden, nicht dem Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach dieser Vorschrift unterfallen (OLG Hamm, Beschluss vom 19.4.2013, 32 SA 18/13, zitiert nach juris; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 43. Aufl., § 32, Rn. 1; Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 5. Aufl., § 32, Rn. 14).
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